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Astrid Meyer-KrumenackerDec 10, 2020 2:24:00 PM4 min read

Checkliste: Wie Unternehmen ein anonymes Hinweisgebersystem verankern

Checkliste: Wie Unternehmen ein anonymes Hinweisgebersystem verankern
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Ob Snowden, Julian Assange oder zuletzt beim Wirecard-Skandal, das Thema Whistleblowing ist in aller Munde. Tatsächlich hat dieses hochemotionale Thema aber auch einen etwas bodenständigeren gesetzlichen Aspekt: Die EU-Whistleblower Richtlinie. In dieser Checkliste geben wir Ihnen die wichtigsten Tipps, wie Sie das ab 2021 verpflichtende anonyme Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen am besten umsetzen.
 

Bei verschwiegenen Einkünften aus der Vermietung von online vermittelten Ferienwohnungen hat die Steuerfahndung ihre Hausaufgaben gemacht. Der Internetriese Airbnb mit Sitz in Irland wurde im September 2020 gerichtlich verpflichtet, seine Nutzerdaten herauszugeben. Das hat eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung zusammen mit weiteren Bundes- und Landesbehörden in einem langwierigen internationalen Verfahren erstritten. Weitere Onlineplattformen wie wunderflats, Wimdu, 9flats, HouseTrip, fewo-direkt, Gloveler, devepo usw. werden voraussichtlich bald entsprechende Aufforderungen erhalten. Ähnlich wie bei den Steuersünder-CDs von Bankkunden in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg usw., die Angaben zu geheimen ausländischen Kapitalkonten enthielten, werden damit nun auch verschwiegene Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen aufgedeckt.

Um einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, tut Eile Not. Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige ist noch solange möglich, bis die Airbnb-Daten ausgewertet sind, die Steuerfahndung ihre Ermittlungen aufgenommen hat und Post vom Finanzamt ins Haus flattert. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind kompliziert. Die gesetzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Selbstanzeige wurden in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Das Finanzamt muss auf der Grundlage der offenbarten Angaben und des vollständigen, den einzelnen Jahren richtig zugeordneten Zahlenmaterials unmittelbar in die Lage versetzt werden, einen Steuerbescheid zu erlassen. Nur so entgeht der Steuerunehrliche seiner Bestrafung.

Eine Anleitung für die Reparatur einer unvollständigen, falschen oder sogar gänzlich unterlassenen Steuererklärung in Form eines amtlichen Vordrucks gibt es vom Finanzamt selbst nicht. Denn in vielen Fällen würde hiermit nicht die gewünschte Strafbefreiung herbeigeführt, sondern das Gegenteil – eine Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Deshalb hat es die deutsche Finanzbehörde dabei belassen, die freiwillige Selbstanzeige formfrei abgeben zu können.

Mit der digitalen Selbstanzeige können wir als Steuerstrafrechts-Spezialisten der Kanzlei Olfen Meinecke Völger Betroffene schnell und rechtssicher ans Ziel – die

Straffreiheit – bringen. Uns ist es besonders wichtig, dass die sehr sensiblen Angaben unserer Mandanten unter höchsten Sicherheitsstandards erhoben werden und bei uns als Strafverteidiger auch vor einer Beschlagnahme durch Strafverfolgungsorgane sicher sind. Akarion bietet uns mit ihrer Software die dafür nötige blockchainbasierte manipulationssichere Dokumentation. Ganz nebenbei ermöglicht diese ortunabhängige Möglichkeit zur Nutzung unserer Plattform in Zeiten von Covid19 eine unkomplizierte, kontaktfreie Zusammenarbeit.

Durch die einfache Menü-Führung ist die Nutzung des Programms auch für juristische Laien ohne vertiefte Computerkenntnisse problemlos möglich. Unsere Mandanten legen zunächst durch einen Mausklick eine Meldung an. Anschließend werden sie über einen auf Vermietungseinkünfte ausgelegten Fragenkatalog Schritt für Schritt an die Hand genommen, um ein möglichst vollständiges Bild der im Zusammenhang mit der Vermietung erzielten Einnahmen und weitere relevante Sachverhaltsangaben abzugeben. Das ist wichtig. Denn selbst kleinere Abweichungen von mehr als fünf Prozent von den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen können zur Unwirksamkeit der Anzeige führen. Nicht immer allerdings reicht unser Fragenkatalog aus. Denn jeder Fall liegt anders und der Teufel steckt im Detail. Insbesondere, wenn weitere Einnahmen aus anderen Einkünften verschwiegen wurden oder in der Vergangenheit bereits eine Selbstanzeige abgegeben wurde. Deshalb beraten wir unsere Mandanten bei Bedarf auch schriftlich über den besonders geschützten Systemkommunikationskanal oder auf Wunsch in Telefon- oder Videokonferenzen.

Wir freuen uns über dieses neue, niedrigschwellige Angebot, das wir unseren Mandanten nun anbieten können. Denn aus Angst vor komplizierten, zeit- und kostenintensiven Abläufen sind zu viele Betroffene bislang vor einer Selbstanzeige zurück geschreckt. Aber Nichtstun, den Kopf in den Sand stecken und warten, bis die Strafverfolgungsorgane es ernst meinen und die gesamte Klaviatur der strafprozessualen Möglichkeiten ausspielen, ist die schlechteste Lösung.

Denn wir wissen aus unserer täglichen Anwaltspraxis, dass mittlerweile kaum ein anderes Delikt mit so unerbittlichen Härte verfolgt wird wie eine Steuerhinterziehung. Steuerstrafrecht heute heißt: Hausdurchsuchungen im Betrieb, am Arbeitsplatz, in den privaten Räumen, digitale und über Ländergrenzen hinweg geführte steuerliche Betriebsprüfungen, europäisch koordinierte Ermittlungsmaßnahmen, sofortige Beschlagnahme von Vermögenswerten und Kontopfändungen zur Sicherung einer späteren Einziehung von Taterträgen, hohe Geldauflagen zur Verfahrenseinstellung, Bewährungsstrafen mit Eintragung in das Bundeszentralregister, öffentlichkeitswirksame Gerichtsverfahren. Diese Liste ließe sich mühelos weiterführen. Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, welchen Stellenwert das Erlangen von Straffreiheit hat. Nur diejenigen Mandanten, die selbst aktiv werden und die abgabenrechtliche Brücke in die Steuerehrlichkeit nutzen, bleiben hiervon verschont.

In der Zeit der Selbstanzeigenflut von Kapitalflüchtlingen in die Schweiz wurden Nacherklärungen von unseren Beratern teilweise wie am Fließband gefertigt. Keine davon wurde unwirksam. Neben der erforderlichen steuer- und strafrechtlichen Expertise und einer großen Erfahrung im Umgang mit Selbstanzeigen auf unserer Seite ist vor allen Dingen die Bereitschaft der Mandanten notwendig, diesen Schritt kompromisslos zu gehen. Von einem Taktieren kann nur abgeraten werden. Das weitere Zurückhalten von Informationen, um wenigstens teilweise weiterhin Steuern zu sparen, ist der falsche Weg und wird bei Aufdeckung besonders hart bestraft.

Dagegen geht das Finanzamt nach unseren Erfahrungen in der Regel professionell und fair mit der nachträglichen, vollständigen Offenbarung von Besteuerungsgrundlagen um. Dafür haben auch wir Sorge zu tragen. Daher wenden sich auch immer wieder selbst erfahrene Steuerberater wegen der unabsehbaren strafrechtlichen Folgen einer unwirksamen Selbstanzeige an uns.

 

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Astrid Meyer-Krumenacker

Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin (www.amk-law.de): Als selbstständige Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin unterstützt Astrid Meyer-Krumenacker international agierende mittelständische Unternehmen (KMUs) der unterschiedlichsten Branchen und Ausrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung praxisgerechter Compliance-Management-Systeme. Seit vielen Jahren hat sie sich leidenschaftlich und mit Leib und Seele der „Thematik der rechtssicheren Führung von Unternehmen“ verschrieben, getreu dem Motto: Compliance nicht um jeden Preis, aber so viel wie nötig und so wenig wie möglich! Auf diese Weise erstellt sie schlanke und maßgeschneiderte Compliance-Konzepte zu vertretbaren Kosten und führt begleitend Mitarbeiterschulungen zu unterschiedlichsten Rechts- und Compliancefragen durch.

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